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EU AI Act: Was Maschinenhersteller
als KI-Anbieter wissen müssen

Wer eine Maschine mit KI-Komponente auf den EU-Markt bringt, ist Anbieter — nicht Betreiber. Mit allen Pflichten, die das bedeutet. Bußgelder bis € 35 Mio.

Bin ich Anbieter oder Betreiber? Jetzt klären

Wer ist der Anbieter?

Quelle: EU AI Act Art. 3 Abs. 3

Anbieter (Art. 3 EU AI Act)

Natürliche oder juristische Person, die ein KI-System entwickelt oder entwickeln lässt und es unter eigenem Namen oder eigener Marke auf den Markt bringt oder in Betrieb nimmt.

Für Maschinenbauer: Jede Maschine mit integrierter KI-Komponente, die an Kunden geliefert wird, macht das Unternehmen zum Anbieter — nicht zum Betreiber.

Bringt Ihr Unternehmen eine Maschine mit KI-Komponente auf den EU-Markt?

JA → Sie sind ANBIETER → Art. 16 gilt → 12 Pflichten

(auch wenn ein Dritter die KI entwickelt hat)

NEIN → Sie setzen eine fremde Maschine nur ein?

Sie sind BETREIBER → Art. 26 gilt → andere Pflichten

Wann ist Maschinen-KI Hochrisiko?

Quelle: EU AI Act Annex I × Annex III — Board-geprüfte Klassifikation

WegRechtsgrundlagePraxisbeispiel Maschinenbau
Weg 1Annex I: KI in Produkten unter EU-Produktsicherheitsrecht (inkl. MVO 2023/1230)Jede Maschine mit KI-Sicherheitsfunktion unter MVO → automatisch Hochrisiko
Weg 2Annex III Nr. 2: KI zur Steuerung kritischer InfrastrukturKI-gesteuerte Prozessanlagen in Chemie, Pharma, Energieerzeugung

⚠ Was NICHT automatisch Hochrisiko ist:

Predictive Maintenance, Qualitätskontrolle, Condition Monitoring — wenn KEINE Sicherheitsfunktion betroffen. Trotzdem: Dokumentationspflichten nach Art. 13 (Transparenz) bleiben bestehen.

Die 12 Pflichten nach Art. 16

Quelle: EU AI Act Art. 16 Buchstaben a–l

Der korrekte Pfad für Maschinen-KI

Kritischer Hinweis: Fehlende harmonisierte Normen (Stand Juni 2026)

Art. 40 EU AI Act ermöglicht eine Konformitätsvermutung durch harmonisierte Normen. Für KI in Maschinen (Annex I × MVO 2023/1230) existieren diese harmonisierten Normen Stand Juni 2026 nicht.

Konsequenz: Eine Annex-VI-Selbstbewertung entfaltet ohne Normenreferenz in der Aufsichtspraxis keine gesicherte Rechtswirkung. Wo die MVO eine Drittparteibewertung vorschreibt (Anhang IX, X), gilt das auch für die KI-Komponente (Art. 43 Abs. 1 KI-VO).

Empfehlung: ISO/IEC 42001 als Strukturrahmen + frühzeitig Benannte Stelle kontaktieren.

→ Maschinenverordnung 2023/1230

GPAI in Maschinen: Art. 51 ff. EU AI Act — eigenes Pflichtenprogramm

GPT-basierte Maschinensteuerung, multimodale Qualitätsprüfung (CLIP/Vision-Language-Modelle) oder eingebettete Foundation Models fallen unter Art. 51 ff. EU AI Act — zusätzlich zu Hochrisiko-Anforderungen.

Integriere ich ein GPAI-Modell (ChatGPT, Claude, Gemini, Llama…) als Komponente in meine Maschine — oder entwickle ich ein zweckspezifisches Modell? Die Antwort bestimmt, ob Art. 51 ff. zusätzlich zu Art. 16 gilt.

DSGVO / DSG 2018 — Wenn Ihre Maschine Personendaten erfasst

SystemDSGVO-Relevanz
Vision-Systeme (Kameras, 3D-Sensoren im Arbeitsbereich)Bilder und Bewegungsmuster von Personen = personenbezogene Daten. Bei Gesichtserkennung oder biometrischen Merkmalen: Art. 9 DSGVO
ML Performance-Monitoring von MaschinenoperatorenTaktzeiten, Fehlerquoten, Eingriffsmuster je Mitarbeiter = personenbezogene Daten. Bei erheblicher Auswirkung: Art. 22 DSGVO
Proximity-Sensoren in CobotsAufenthaltsort und Bewegungsmuster von Personen = personenbezogene Daten, ggf. biometrische Ortung
Sprachsteuerung / NLP-SchnittstellenStimmaufnahmen = biometrische Daten nach Art. 9 DSGVO

Österreich: DSB Wien ist zuständige Aufsichtsbehörde

Datenschutzbehörde Wien (DSB) · www.dsb.gv.at · dsb@dsb.gv.at

Bußgelder nach DSGVO / DSG 2018: bis € 20 Mio. oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes.

⛔ Österreichische Blocking-Condition: ArbVG §§ 96/96a

Jede Maschine, die Verhalten, Leistung, Aufenthalt oder biometrische Merkmale von Arbeitnehmer:innen erfasst, braucht vor der Inbetriebnahme eine schriftliche Betriebsvereinbarung nach §96 Abs. 1 Z 7 ArbVG.

Ohne diese Vereinbarung ist der Einsatz rechtswidrig — unabhängig von CE-Kennzeichnung und EU AI Act-Compliance.

→ Details: Workshop C enthält ArbVG-Check

Bußgelder EU AI Act

€ 35 Mio.

Verbotene KI-Praktiken (Art. 5)

oder 7 % des Jahresumsatzes

€ 15 Mio.

Hochrisiko-Verstöße

oder 3 %

€ 7,5 Mio.

Sonstige Verstöße

oder 1 %

OEM mit 80 Mio. € Jahresumsatz + Hochrisiko-KI-Verstoß = € 2,4 Mio. mögliches Bußgeld (3 % EU AI Act). Bei verbotenen Praktiken (7 %): € 5,6 Mio.

AI Act Readiness für OEMs

  • KI-Komponenten-Review: Risikoeinstufung nach Annex I / III
  • Technische Dokumentation der KI-Komponente (Art. 11 + Anhang IV)
  • Post-Market-Monitoring-Konzept für KI-Systeme
  • Menschliche Aufsicht / Kill-Switch technisch implementieren (Art. 14)
  • Bias-Analyse für Trainingsdaten (Art. 10 — explizite Pflicht)
  • Konformitätspfad-Analyse (Annex VI vs. Third-Party, Art. 43)

AI Act Readiness Check anfragen

Wir klären Anbieter- vs. Betreiberstatus, Hochrisiko-Einstufung und Ihren Konformitätspfad für Maschinen-KI.

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